ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)


Vorbemerkung:

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bilden die Grundlage für den Geschäftsverkehr zwischen mir als Makler und meinen Kunden (Interessenten und Auftraggeber).

 § 1  Datenschutz

Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass ich zur Erfüllung meiner Dienstleistungen und Verpflichtungen befugt bin, die notwendigen personenbezogenen Daten meines Kunden nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und Regelungen zu verarbeiten.

 § 2  Vertraulichkeit / Weitergabeverbot

Sämtliche Informationen, einschließlich meiner Objektnachweise, und Unterlagen jeder Art sind unverbindlich und vertraulich zu behandeln. Sie sind ausschließlich für den Kunden bestimmt. Die Weitergabe von Angeboten oder von einzelnen Daten/Informationen aus diesen Angeboten an Dritte ist dem Kunden ausdrücklich untersagt und nur mit meiner schriftlichen Einwilligung gestattet. Zuwiderhandlungen begründen eine Schadenersatzpflicht in Höhe der festgelegten Provision, schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen/Unterlagen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab - unbeschadet sonstiger Rechte gegen Dritte.

 § 3 Doppeltätigkeit

Ich bin berechtigt, sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer provisionspflichtig tätig zu werden. Bei einer Miet- und Vermietungsvermittlung ist eine Doppeltätigkeit ausgeschlossen, hier gilt das so genannte „Bestellerprinzip“ (rechtsgültig seit dem 01.06.2015).

 § 4  Eigentümerangaben / Haftung

Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass die von mir weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne, usw. vom Verkäufer oder Vermieter oder von einem vom Verkäufer oder Vermieter beauftragten Dritten stammen und von mir weder auf ihre Vollständigkeit noch auf ihre Richtigkeit überprüft worden sind. Es obliegt dem Kunden, diese Angaben auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit hin zu prüfen. Eine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit übernehme ich als Makler grundsätzlich nicht. Alle Immobilienangebote sind freibleibend und vorbehaltlich Irrtümer, Zwischenverkauf und -vermietung oder sonstiger Zwischenverwertung.

 § 5  Haftungsbegrenzung

Meine Haftung als Makler wird auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch mein Verhalten keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert.

 § 6  Verjährung

Die Verjährungsfrist für alle Schadenersatzansprüche des Kunden gegen mich als Makler beträgt 3 Jahre. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die Schadenersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für mich als Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, so gelten diese.

 § 7  Maklerprovision

Mein Provisionsanspruch entsteht mit Abschluss eines durch mich nachgewiesenen oder vermittelten rechtswirksamen Hauptvertrages (Kauf- oder Mietvertrag). Die Provision ist verdient und fällig, sobald der Hauptvertrag zustande gekommen ist und ist zahlbar innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung, sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wurde. Handelt es sich um einen Mietvertrag, so ist die Provision von Seiten eines Interessenten nur dann zu leisten, wenn ich wegen eines Auftrages des Interessenten die Mietsache exklusiv für ihn gesucht und eingeholt habe und zuvor eine Provisionspflicht schriftlich vereinbart wurde. Bin ich jedoch vom Vermieter mit der Vermietung dessen Immobilie beauftragt worden, so kann ich nur von diesem eine Provision einfordern, sofern diese entsprechend vorher schriftlich vereinbart wurde.

 § 8  Folge- und Ersatzgeschäfte

Ein Provisionsanspruch besteht auch bei Folgegeschäften, die innerhalb eines zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhangs seit dem Ursprungsvertrag abgeschlossen werden. Ein Folgegeschäft liegt dabei vor, wenn eine Erweiterung oder Veränderung der abgeschlossenen Vertragsgelegenheit eintritt. Eine Provisionspflicht des Auftraggebers gemäß der vereinbarten Provisionshöhe besteht auch bei einem Ersatzgeschäft. Ein solches liegt zum Beispiel vor, wenn der Auftraggeber im Zusammenhang mit der von mir entfalteten Tätigkeit von seinem potenziellen und von mir als Makler nachgewiesenen Hauptvertragspartner erfährt oder über die nachgewiesene Gelegenheit mit dem Rechtsnachfolger des potenziellen Hauptvertragspartners den Hauptvertrag abschließt oder das nachgewiesene Objekt käuflich erwirbt, anstatt zu mieten bzw. zu pachten oder umgekehrt. Die Provision ist mit dem Zustandekommen des rechtswirksamen Hauptvertrages fällig. Um die Provisionspflicht bei Ersatzgeschäften auszulösen, ist es nicht erforderlich, dass das provisionspflichtige Geschäft mit dem ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich gleichwertig im Sinne der von der Rechtsprechung zum Begriff der wirtschaftlichen Identität entwickelten Voraussetzungen sein muss.

 § 9   Informationspflicht

Der Auftraggeber (Verkäufer oder Vermieter) ist verpflichtet, mich vom Zustandekommen eines Hauptvertrages unverzüglich zu benachrichtigen und mir auf erstes Anfordern eine vollständige Abschrift des Hauptvertrages zu übermitteln.

 § 10  Urheberrechte

Die von mir erstellten Fotos, Pläne, usw. sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne mein schriftliches Einverständnis weder verwendet noch an Dritte weitergegeben werden. Das Nutzungsrecht endet nicht mit dem Maklervertrag.

 § 11  Gerichtsstand

Für Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herführenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand mein Firmensitz (Bad Homburg v. d. Höhe) vereinbart.

 § 12  Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.





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